Müssen TSE-Informationen auf meinen Kassenbelegen abgedruckt werden? (TQ00516)

Handlungsempfehlung

Seit dem 01.04.2021 müssen alle digitalen Kassen mit einer so genannten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) verbunden sein.
Durch diese Anbindung werden bestimmte Informationen erfasst, welche sich auf jeden relevanten Kassenbeleg wiederfinden müssen.

Das Abdrucken dieser Informationen ist nicht optional.